Citytax Stadt Dortmund
Eine Information in eigener Sache, seit dem 01.04.2023 sind wir dazu verpflichtet die Beherbergungsabgabe der Stadt Dortmund (über 7,5% des Übernachtungspreises ) auch bei beruflich veranlassten Übernachtungen von unseren Gästen zu vereinnahmen.
Diese Abgabe (die sogenannte Bettensteuer) ist nicht in den
vertraglich vereinbarten Raten inkludiert und ist zusätzlich zu
entrichten.
Wir bedauern die Entscheidung der Stadt Dortmund sehr, sind
jedoch dazu verpflichtet diese "Bettensteuer" von jedem Gast
für die Übernachtung einzuziehen.
